Ablauf

Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)

Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per E-Mail, dann vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch.

Seit dem 1.April 2017 wurden seitens des Gesetzgebers einige Neuerungen für die Durchführung des Erstkontakts eingeführt (neue Psychotherapierichtlinie):  zur Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation sind Psychotherapeuten nun verpflichtet wöchentlich eine gewisse Anzahl an psychotherapeutischen Sprechstunden (neben den laufenden Therapien) vorzuhalten. Dieser Erstkontakt bietet die Möglichkeit, frühzeitig mit einem Therapeuten über seine belastende Situation und Unterstützungswünsche zu sprechen, um zeitnah die richtige Hilfestellung einzuleiten. Im Erstgespräch geht es jetzt also umfangreicher noch um die intensive Beratung der richtigen Hilfestellung (Psychotherapie, Rehabilitationsmaßnahme, Stationäre Therapie, Familien-/ Lebensberatung etc.). So kann verhindert werden, dass Sie möglicherweise zu lange auf die falsche Unterstützung warten oder sich in Krisensituationen allein gelassen fühlen.

Dieses neue Angebot bedeutet allerdings nicht, dass der Psychotherapeut Sie auch immer übernehmen kann, sollte Psychotherapie indiziert sein. Sie bekommen in diesem Fall jedoch nach dem Erstgespräch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie und können sich bei jedem niedergelassenen Therapeuten damit für eine Therapie vorstellen.

Sollte sich herausstellen, dass eine andere Hilfestellung besser zur Lösung ihrer Probleme geeignet ist, werde ich Sie bestmöglichst unterstützen und beraten hinsichtlich hilfreicher Adressen in München und Umgebung.

Neben diesen Veränderungen ist mir jedoch eines sehr wichtig:  Gerne nehme ich mir mit Ihnen Zeit, dass Sie Ihr Anliegen in Ruhe schildern. Neben der Abklärung, ob Psychotherapie (insbesondere Verhaltenstherapie) die richtige Unterstützungsform für Sie ist, geht es mir auch um den persönlichen Kontakt; den auch die sprichwörtliche „Chemie“ zwischen Therapeut und Patient ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine Therapie.

Insgesamt sind für die Sprechstunde je nach Bedarf 1-3 Sitzungen (50min.) vorgesehen.

Probatorische Phase

In den folgenden zwei- vier Sitzungen treffen wir uns zunächst „auf Probe“. Diese Sitzungen gehören zur Vorbereitung der Therapie und werden ohne jede weitere Formalität von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Diese Stunden dienen der genauen Diagnostik Ihrer individuellen Problematik, es geht darum ein erstes Erklärungs- und darauf aufbauend ein Veränderungsmodell zu erarbeiten. Gemeinsam schauen wir uns genau an, in welchem Zusammenhang die aktuellen Probleme und Symptome zum Vorschein kommen und wie wir sie beeinflussen können. Genaue Erkenntnisse liefern dabei unter anderem Fragebögen und Selbstbeobachtungsprotokolle. Die Ergebnisse besprechen wir gemeinsam. Sie helfen uns dabei, konkrete Behandlungsziele abzuleiten und einen sinnvollen Behandlungsplan aufzustellen. Auch ist diese Probephase dazu da, dass Sie Ihre Therapieentscheidung und ihre Therapeutenwahl überprüfen. Am Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob wir bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragen möchten.

Der Antrag auf Psychotherapie

Sollten Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, beantragen wir gemeinsam die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Mit den Formalitäten bin ich vertraut.

Die Behandlung

Hat Ihre Krankenkasse die Therapie bewilligt, folgen die eigentlichen Therapiesitzungen.

Wie oft diese stattfinden, hängt von unserer individuellen Behandlungsplanung ab. In der Regel findet die Therapie im wöchentlichen Rhythmus statt. Bei Bedarf kann die Dauer bzw. die Häufigkeit der Sitzungen erhöht oder auch reduziert werden. Dies bespreche ich dann im Einzelfall mit Ihnen. Am Ende der Therapie können sich die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen vergrößern. Dies ist für Sie auch eine Chance, erarbeitete Veränderungen zu „testen“ und zu festigen.

Dauer

Die berechtigte Frage „Wie lange dauert denn eine Psychotherapie?“ lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild, Ihrer persönlichen Situation und den von uns vereinbarten Behandlungszielen.
Als Richtwert können die Obergrenzen der Krankenkassen dienen. So umfasst eine Kurzzeittherapie 2×12 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen. Bei entsprechender Thematik und/-oder Lebenssituation lässt sich eine Langzeittherapie bis auf maximal 80 Sitzungen ausweiten. Übrige Sitzungen können auch nach Abschluss der Behandlung innerhalb der nächsten 2 Jahre als Rückfallprophylaxe genutzt werden.
Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.

Schweigepflicht

Selbstverständlich stehe ich unter ärztlicher Schweigepflicht, Ihre vertraulichen Informationen werden diskret behandelt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen Therapieinhalte auch nicht an mitbehandelnde Ärzte weitergegeben werden. Ausnahme besteht nur bei eindeutig drohender Selbst- oder Fremdgefährdung.