Gesetzliche Krankenkasse
Als Vertragspsychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie benötigen keine Überweisung. Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jedes neue Quartal ihre Gesundheitskarte mit!
Jedem gesetzlich Versicherten stehen zu Beginn der Therapie mehrere Gespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde (max.3), sowie weiterführende Gespräche zur Behandlungseinleitung (2-4 Sitzungen Probatorik) zu. Im Anschluss daran stelle ich mit Ihnen gemeinsam einen Antrag zur Genehmigung weiterer psychotherapeutischer Leistungen.
Private Krankenkasse
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.
Ich stelle Ihnen dann monatlich Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP-Gebührenordnung (Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Beihilfe
Beihilfe-Versicherten stehen ebenfalls fünf Sitzungen Probatorik zu. Danach wird, wie bei gesetzlich Versicherten, ein Antrag bei der Beihilfe gestellt. Nach Bewilligung werden dann die Kosten für ebenfalls 25 oder 45 Sitzungen übernommen. Meistens richten sich die privaten Versicherungen nach der Entscheidung der Beihilfe und übernehmen dann auch die Kosten. Das muss aber nicht so sein. Probleme gibt es z.B. häufig bei den Kosten für den Antrag. Den übernehmen einige private Kassen nicht.
Selbstzahler
Auch hier richtet sich die Abrechnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Sie erhalten monatlich eine Rechnung von mir.
Hier ein Auszug über die üblicherweise abgerechneten Leistungen:
Leistung | GOP-Ziffer | Faktor | Betrag |
---|---|---|---|
Einzelgespräch | 870 | 2,3 | € 100,55 |
Einzelgespräch komplex (bei besonderer Komplexität, Überlänge, samstags oder nach 20 Uhr) | 870 | 3,5 | € 153,03 |
Erhebung der Biografischen Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) | 860 | 2,3 | € 123,34 |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen (zweimal – zu Beginn und am Ende der Therapie) | 857 | 1,8 | € 12,17 |
Therapieantrag für die Krankenkasse (bei erster Antragsstellung und jeder Fortführung) | 85 | 2,3 | € 67,03 pro Arbeitsstunde |
Ausfallhonorar (bei kurzfristiger Terminabsage oder Nichterscheinen) | keine GOP-Ziffer, also nicht erstattungsfähig | – | € 50 |